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Dec 11 24
20:40
Thema Mietrecht Hallo meine Lieben, vielleicht kann mir der ein oder andere helfen. Ich habe frisch meinen Maklerschein und habe eine Mietwohnung angemietet & untervermietet. Da ich erst eine Ausbildung als Immobilienmaklerin anstrebe, habe ich noch nicht so viel Ahnung. Nun Folgendes Problem: Ich habe die Wohnung untervermietet und im Mietvertrag meinen Namen stehen, zeitgleich habe ich eine Rechnung ausgestellt um meine Maklercourtage zu bekommen (welche im Inserat angegeben wurde) . Da mein Mieter mich daraufhin angesprochen hatte das dies nicht gehe - Makler und Mieter zugleich- hatte ich die Rechnung zurück gezogen (war ja schließlich mein Fehler, weil ich mich nicht richtig informiert hatte). Nun hat er mir eine fristlose Kündigung geschickt aufgrund dass nicht mehr vertrauensvolle Verhältnis. Meine Frage, geht das??? Normalerweise gibt es doch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Oder ist dies wirklich ein Grund einer Fristlosen Kündigung?
 
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Dec 11 24
21:10
Kopier den Text doch mal in ChatGPT und schau was dabei rumkommt, ich persönlich kenne mich da leider nicht aus…
 
Dec 11 24
21:17
Deine Situation ist rechtlich komplex, und es ist wichtig, die relevanten Aspekte des Miet- und Maklerrechts zu verstehen. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. Makler und Mietvertragspartner zugleich: Es ist tatsächlich nicht erlaubt, gleichzeitig Vermieter und Makler zu sein, da dies einen Interessenkonflikt darstellt (§ 2 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz - WoVermG). Dass du die Rechnung zurückgezogen hast, war korrekt, aber der Fehler kann sich auf das Vertrauen deines Mieters ausgewirkt haben. 2. Fristlose Kündigung wegen Vertrauensverlust: Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Vertrauensverlust allein reicht in der Regel nicht aus. Es muss für den Mieter unzumutbar sein, das Mietverhältnis fortzusetzen. Beispiele wären schwerwiegende Vertragsverletzungen oder Straftaten. Dein Fehler bei der Maklercourtage dürfte allein keinen ausreichenden Grund darstellen, sofern keine weiteren Umstände hinzukommen. 3. Ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen: Dein Mieter hat in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund wäre unwirksam. Du kannst darauf bestehen, dass die Kündigung ordnungsgemäß mit Frist erfolgt. 4. Mögliche Konsequenzen deines Handelns: • Wenn du weiterhin als Vermieterin auftrittst, ist es wichtig, dich mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, um ähnliche Probleme zu vermeiden. • Falls der Mietvertrag wirksam ist und keine schwerwiegenden Vertragsverletzungen deinerseits vorliegen, besteht kein Grund für eine fristlose Kündigung. Vorgehen: • Widersprich der fristlosen Kündigung schriftlich und fordere den Mieter auf, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. • Falls der Mieter die Wohnung vor Ablauf der Frist verlässt, kannst du theoretisch Mietausfall geltend machen, falls du keinen neuen Mieter findest. • Lass die Situation von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen, um sicherzugehen, dass du rechtlich korrekt handelst. Solltest du weitere Details oder Klärung benötigen, stehe ich dir gerne zur Verfügung!
 
Dec 11 24
22:42
@Sophus Danke dir🙏🏼
 
Dec 12 24
15:10
Ich verstehe nicht wieso du die Wohnung erst angemietet und dann untervermietet hast? Als Maklerin bist du doch dafür da, das Eigentum von anderen zu verkaufen oder zu vermieten. Sprich ein Eigentümer kommt auf dich zu und du vermietest seine Wohnung. Sonst müsstest du beim Verkauf die Wohnung ja auch selbst kaufen und dann weiter verkaufen
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