Man darf auch in der Probezeit Urlaub nehmen, aber nur so viel, wie du auch Anspruch hast, sprich der Urlaub für das Jahr durch 12 Monate mal die Monate, die du bis zum Urlaub arbeitest.
Du solltest trotzdem mit dem Vorgesetzten abstimmen, ob der Urlaub so in Ordnung ist, gerade im Sommer haben vielleicht schon viele Kollegen Urlaub, die dass bereits seit Jahresanfang geplant haben und es könnte sein, dass er dir dann zu bestimmten Zeiten nicht gewährt werden kann.