Manchmal dauern die Sachen einfach unbegründet länger. Es kann auch sein, dass der Umschlag wieder zu dir zurück kommt, weil vielleicht nicht ausreichend frankiert war.
Von der Rechtslage her, ist es leider das Pech der Käuferin:
§ 446 BGB: Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache.
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Ich würde der Käuferin wahrscheinlich aus Kulanz die Hälfte erstatten, allerdings nur, wenn sie seriös ist und ich würde wahrscheinlich noch ein bisschen abwarten 🙈