Der alte Ag dürfte ihm keine Einsicht der Krankenakte geben, außer vielleicht an Betriebsarzt weitergeben, aber der hat ja auch Schweigepflicht.
Und in deinem Berufsfeld denke ich mal nicht, dass du eine Gefahr für Mitarbeiter/ Kunden darstellst oder die Krankheit zur Einschränkung im Berufsfeld führt, warum sollte der neue Ag dann eine Erlaubnis haben, nachzusehen?
Ich würde mich an deiner Stelle normal bewerben, und wenn das Bewerbungsgespräch gut verläuft, warum sollten die dann gerade die Krankenakte unbedingt haben wollen. :)
Wir haben damals bei Mitarbeitereinstellungen eher auf die Backround-Dinge geschaut, wie Zugehörigkeit zu einer Terrorgruppe etc.