Ja, der korrekte Einbau der Drossel muss vom Tüv (o.Ä.) bestätigt werden und die leistungsänderung bzw. die Abweichung von der Originalfassung muss bei der Zulassungsstelle angemeldet und somit im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Kommt die Drossel wieder raus, muss man es wieder umtragen lassen :)